Märwil (Transkription Nr. 905)

Schulort Märwil
Konfession des Orts: Gemischt konfessionell
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 449-450v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Märwil
Kirchgemeinde 1799: Affeltrangen, Tobel
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Komturs von Tobel)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Affeltrangen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Märwil (Niedere Schule, reformiert)
19.02.1799

Fragen über den Zustand der Schulen an jedem Orte

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Märwyl

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja.
NB. Weingarten, ein dörfchen aus der Pfahrey Bußnang aus dem Districk Tobel, auß der Agentschaft Märwyl, hat auch daß Schulrecht zu Märwyl

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Jst eine Filiall gemeineMärwyl. Affeltrangen

I.1.dIn welchem Distrikt?

Tobel

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Zum Canton Thurgaüw

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

innerhalb des Umkreißes der nächsten Viertel stund Ligende 10. heüßer, innerhalb des Umkreißes der 2ten Viertelstund 12. innerhalb des Umkreißes der 3. 9. heüßer

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Himmerrich Weingarten, Breiti, Gerwiß Oberhof, Oberholz, Ghürst, Ober u Unterlangnau Habersreüti, Rimmensperg

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Himmerrich ist vom Schulort entfernt 1/2 Viertel Stund, Weingarten 1/4 Stund Breiti u. Gerwyß 1/4 Stund, OberHof und Oberholz 1/2. Stund, Ghürst Ober u. Unterlangnau 1/4 Stund Habersreüti u. Rimmensperg 3/4 Stund

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

28.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Affeltrangen, Brunauw, Buch

I.4.bDie Entfernung eines jeden.

Märwyl, ist von Brunau 1. Stund, Märwyl von Affeltrangen entlegen 1/2. Stund, märwyl von Buch 1/2 Stund

II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

biß dahin noch nicht

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] Buchstabieren lesen schreiben singen

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Ja. 20. Wochen

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Nammenbüchli Christlehre Cathechismus, zeügnus-buch Psalter, Testament, etwann auch ein spruch die Heilige schrift ein liedlein oder auch ein gebätlein. oder eine Zeitung

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?
II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

3 Stund Vor, und 3. Nachmittag

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die schul Gemeindt, u. der Pfahrer, nach dem ich mich vorher, an einem frömden Ort darzu habe Unterrichten laßen Hat mann mich hernach nach abgelegtem Examen die schulgemein und der Pfahrer für fähig erkennt.

III.11.bWie heißt er?

Hs: Ulrich kradolfer

III.11.cWo ist er her?

von Märwyl

III.11.dWie alt?

47. Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ja. 8.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

27. Jahr

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Meist bey Haus, etwas Zeit außert denselben Wäben, u. Übung in dem was ich nachher wurde

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Ja. Hauß Geschäfte aller art

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

48. Kinder

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 28. Mägdchen 20.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

wird keine Schul gehalten

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 3] Ja

IV.13.bWie stark ist er?

747. fl. 48. xr.

IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Von liebrichen Vermächnißen her

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Nein

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?
IV.15Schulhaus.

Märwyl hat kein eigenes, die kinder Werden in Meinem Wohnhauß Unterrichtet ohne daher einen Hauß-zinß zu ziehen. Jch mein Haus selbst in baulichem Stand halten

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?
IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Der Zinß von oben Numero 13. angezeigten Capitall das ich schon lang von meinen Elteren selig in handen habe, als Debitor der schulgemeine, dießer Zinß ist das Einkommen für alle Schularbeiten

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts

IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?

Nichts NB ist oben Numero 13. angezeigte Summe

IV.16.B.dGemeindekassen?

nichts

IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers

Anmerkung über Meinen Sehr geringen lohn, wegen meinen minder Jährigen großen Haushaltungen wünschte ein herzliche Unterstützung Gruß und Hochachtung

Unterschrift

Beye Hs. Ulrich Kradolfer Schulmeister Märwyl den 19ten February Anno 1799.

Zitierempfehlung: